AGBs

ALLGEMEINES

1. Alle Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2. Alle Angebote und Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und werden  ausschließlich auf Grund nachstehender Bedingungen ausgeführt.

3. Eine Garantieleistung für die mit geliefertem Material ausgeführten Arbeiten übernehmen wir nicht,  da wir auf die sachgemäße Verarbeitung keinen Einfluß haben.

ERFÜLLUNGSORT  

Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Zahlungen ist Wien. Für Klagen Aufgrund  unserer Lieferungen gilt die Zuständigkeit des Handesgerichtes Wien als vereinbart.

VERSAND

1. Maßgebend sind die im Werk festgestellten Abgangsgewichte.

2. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für Transportschwierigkeiten jeder Art.

LIEFERUNG

1. Alle Fälle höherer Gewalt, wie insbesondere Krieg, Grenzsperre, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Arbeiter- oder Rohstoffmangel, Streiks oder Aussperrungen, Verfügungen von hoher Hand und alle Umstände, welche die Erzeugung oder den Versand verhindern oder verringern, seien sie in unserem oder in einem für die Rohstofflieferung in Betracht kommenden Werk eingetreten, befreien für die Dauer und den Umfang der Behinderung von der Verpflichtung zur Lieferung: Die Abschlußzeit wird hierdurch nicht verlängert. Zur Nachlieferung der auf die fragliche Zeit entfallenden Mengen sind wir nicht verpflichtet.

2. Ist die Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach und nach abzunehmen, so ist die Abnahme annähernd gleichmäßig über den Gesamtzeitraum zu verteilen. Erfolgt die Andienung oder der Abruf nicht spätestens innerhalb eines Jahres, so erlischt die Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung; etwaige Schadenersatzansprüche des Verkäufers bleiben unberührt.

3. Im Falle der Nichtabnahme bzw. Stornierung bestellter Waren (innerhalb von 14 Tagen) ist der Verkäufer – unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche – berechtigt eine Stornogebühr von 100% des Warenwertes zu verrechnen.

4. Eine Rücknahme von bestellten bzw. bereits gelieferten Waren kann nur bei nachweislich getroffener besonderer diesbezüglicher Vereinbarung erfolgen. In diesem Falle wird eine Manipulationsgebühr von 20% des Warenwertes in Rechnung gestellt.

5. Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist.

6. Für den Fall, daß Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstehen, kann der Verkäufer die weitere Erfüllung von ihm zweckmäßig erscheinenden Sicherheiten abhängig machen.

7. Für fertig abgetönte Putze oder Farben werden Farbtonzuschläge pro kg berechnet. Für Tonabweichungen, die die Verwendung besonders hochwertiger Pigmente erfordern, bleibt die Erhöhung der normalen Aufschläge vorbehalten. Bei Putzen wird unter einer Abnahmemenge von 150 kg (pro Farbton) und bei Farben unter einer Abnahmemenge von 50 kg ein Mindermengenzuschlag von 20% in Rechnung gestellt.

8. Bei Lieferungen in Wien/Niederösterreich oder Burgenland wird ab einem Warenwert von € 500,00  frei Baustelle geliefert.  Darunter wird ein Frachtkostenzuschlag von € 48,00 für Mindermengen je Abladestelle verrechnet. Mehrkosten für Expreß- und Eilgutsendungen gehen zu Lasten des Empfängers.

GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENERSATZ

1. Für die gelieferte Ware ist unser Muster maßgebend. Geringe Abweichungen dürfen keinen Grund zur Beanstandung geben. Beanstandungen werden nur innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware und vor Verarbeitung bzw. Verbrauch berücksichtigt.

2. Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln sind wir lediglich zur Zurücknahme der Ware und nach unserer Wahl entweder zur Rückerstattung des Kaufpreises oder zur Lieferung von Ersatzware verpflichtet. Wie immer geartete weitergehende Ansprüche auch aus dem Titel des Schadenersatzes sind ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich und ohne Haftung unsererseits – auch hinsichtlich etwaiger Schutzrechte Dritter – und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke. Sollte eine Haftung unsererseits dennoch in Frage kommen, so gilt die Regelung des vorstehenden Absatzes (2).

PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Sollte während der Dauer des Abschlusses der Verkäufer seine Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, so kommen für die noch abzunehmenden Mengen die veränderten Preise in Anwendung.

2. Im Fall der Erhöhung der Preise ist der Käufer berechtigt, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung, vom Auftrag zurückzutreten. Der Rücktritt wirkt sich nicht auf Lieferungen aus, die vor der Preiserhöhung erfolgt sind.

3. Ein Skontoabzug auf neue Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind.

4. Wechsel gelten nicht als Barzahlung. Die Hereinnahme von Wechseln für eine Forderung unsererseits erfolgt nur zahlungshalber und bewirkt keine Novation der ursprünglichen Kundenverbindlichkeit, sondern tritt diese Forderung aus dem Wechsel zur Forderung aus dem Grundgeschäft hinzu. Bei Hereinnahme von Wechseln, zu der wir nicht verpflichtet sind, werden mindestens die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet.

5. Bei verspäteter Zahlung kann der Verkäufer Verzugszinsen in angemessener Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 2 % über die jeweiligen Geldmarktkonditionen der österr. Banken berechnen.

6. Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen des Verkäufers

sind dem Käufer nicht gestattet.

EIGENTUMSVORBEHALT

1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlich-

keiten des Käufers aus den gegenseitigenGeschäftsbeziehungen, insbesondere also auch bis zum Ausgleich eines Kontokorrent-Saldos, unser Eigentum. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

2. Bei Vermischung und/oder Verarbeitung unserer Produkte gilt dieser Vorbehalt entsprechend mit der Maßgabe, daß jener Teil des dergestalt entstandenen Produktes unser Eigentum wird, der dem gewichtsmäßigen Anteil unseres Produktes am Gesamtgewicht des durch die Vermischung und/oder Verarbeitung entstandenen Produktes entspricht.

3. Mit der jeweiligen Annahme unserer Produkte tritt der Käufer bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen seine aus der Weiterveräußerung der uns gehörenden Waren entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab; im Falle der Weiterveräußerung eines uns nur zum Teil gehörenden Produktes (Abs. 2) 

gilt diese Regelung anteilig.

4. Der Käufer ist berechtigt, über unser Vorbehaltseigentum und über die uns abgetretenen Forderungen im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber fristgerecht nachkommt, außergewöhnliche Verfügungen, wie insbesondere Sicherungsübereignungen oder -abtretungen oder Verpfändungen, sind dem Käufer nicht gestattet.

5. Der Käufer hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, falls Dritte an den Vorbehaltswaren oder an unseren Forderungen Rechte begründen oder geltend machen wollen.

Verpackungsentpflichtung

Wir entpflichten unsere Verpackungen bei Bonus-Hol-System.

SONSTIGES

1. Zusätzliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie gegenseitig schriftlich bestätigt werden.

2. Vorstehende Bedingungen werden weder durch etwaigen Handelsbrauch noch durch stillschweigende Duldung aufgehoben.

3. Die etwaige Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.

4. Nach den Bestimmungen des DSG (Datenschutzgesetz) sind wir verhalten, Sie als unseren  Geschäftspartner zu informieren, daß wir Ihre im Rahmen des DSG zulässigen geschäftsnotwendigen Daten bei uns automationsunterstützt speichern und verarbeiten. Davon betroffen sind immer nur solche Informationen, die aus gegenseitigen Geschäftsbeziehungen resultieren. Übermittlungen finden nur bei gesetzlichen Verpflichtungen und zum Zwecke des Geld- und Zahlungsverkehrs statt.Wir übernehmen keine Haftung für Irrtümer und Fehler, welche auf allfällige Mängel der EDV-hardware und -software zurückzuführen sind.